Rechtsanwältin für allgemeines Strafrecht in Bielefeld – Ludmilla Melcher LL.M.
Nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei auf, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird.
Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und nicht einem speziellen Gebiet zugeordnet werden. Typische Delikte des allgemeinen Strafrechts sind Körperverletzung, Totschlag, Diebstahl, Betrug, Raub, räuberische Erpressung sowie Nötigung oder Sachbeschädigung.
Das allgemeine Strafrecht unterscheidet sich von den speziellen Bereichen wie dem Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht dadurch, dass in den speziellen Bereichen auch Gesetze außerhalb des StGB einschlägig sein können.
Diese Gesetze beinhalten oft abweichende Regelungen zum StGB, zum Beispiel in Hinblick auf die angedrohte Strafe oder mögliche Strafmilderungsgründe, aber auch spezielle Beweisprobleme wie bei der Ermittlung des Promillegehalts.
Ludmilla Melcher LL.M. ist Ihre erfahrene Strafverteidigerin in Bielefeld, sollte Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden.
Zur Strafe bei einer Anzeige wegen Körperverletzung
Bei einer einfachen Körperverletzung gemäß § 223 StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Ersttäter erhalten häufig eine Geldstrafe, insbesondere, wenn die Tat geringfügig war. Wird bei der Tatbegehung beispielsweise ein gefährliches Werkzeug verwendet oder diese mit mehreren Beteiligten begangen, kann bereits eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vorliegen. Durch einen Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Wiedergutmachung kann das Gericht die Strafe mildern oder durch Einstellung von einer Strafe absehen. Ein frühzeitiges Geständnis und das Zeigen von Reue können sich strafmildernd auswirken.
Ab wann eine Äußerung offiziell als Beleidigung zählt und wie Sie sich gegen eine solche Anzeige verteidigen
Eine Beleidigung liegt vor, wenn die Ehre einer Person durch eine ehrverletzende Äußerung, Handlung oder Geste angegriffen wird. Entscheidend ist der Kontext der Äußerung: In bestimmten Situationen kann eine Äußerung als sozialadäquat gelten und somit nicht strafbar sein.
Auch die Wahrnehmung Dritter ist wichtig. So muss eine Beleidigung nicht zwingend öffentlich erfolgen – private Äußerungen können ebenfalls strafbar sein, falls sie die Ehre des Betroffenen verletzen.
Mögliche Verteidigungsstrategien umfassen den Nachweis der Wahrheit der Äußerung (bei Tatsachenbehauptungen) oder die Berufung auf die Meinungsfreiheit, sofern keine Schmähkritik vorliegt.
Was den Diebstahl von der Unterschlagung unterscheidet und wie sich dieser Unterschied auf die Strafe auswirkt
Bei einem Diebstahl wird eine fremde Sache weggenommen, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Im Falle einer Unterschlagung wird eine bereits im Besitz des Täters befindliche fremde Sache rechtswidrig behalten. Das Strafmaß bei Diebstahl reicht von einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bis hin zur Geldstrafe. Liegt eine Unterschlagung vor, kommt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe infrage.
So reagieren Sie richtig, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird
Generell gilt: keine Aussage ohne Anwalt! Konsultieren Sie sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht, der Sie berät und Ihre Verteidigung übernimmt.