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Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht in Bielefeld – Ludmilla Melcher LL.M.

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 18 Jahren. Zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr liegt es im Ermessen des Richters, ob der Beschuldigte dem Jugend- oder dem Erwachsenenstrafrecht entsprechend behandelt wird.

Mit langjähriger Erfahrung stehe ich Ihnen zuverlässig als Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht zur Verfügung.

Schalten Sie die Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht frühzeitig ein

Bei Vorwürfen im Jugendstrafrecht ist schnelles Handeln gefragt. Durch das frühzeitige Einschalten eines spezialisierten Rechtsbeistands ist eine effektive Verteidigungsstrategie möglich und Verfahrensfehler werden vermieden. Im Jugendstrafrecht liegt der Fokus auf erzieherischen Maßnahmen, was besondere Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der individuellen Situation des Mandanten erfordert.

Zur Aufgabe des Jugendstrafrechts

Im Jugendstrafrecht stehen die Resozialisierung und Erziehung im Mittelpunkt. Die Verfahren sind darauf ausgerichtet, den Entwicklungsstand und die Bedürfnisse des Jugendlichen zu berücksichtigen.

Ob im Jugend- oder im Erwachsenenstrafrecht – die Vorwürfe haben in der Regel schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten:

Emotionale Belastung: Die Betroffenen und ihre Familien leiden oft unter enormen psychischen Belastungen.

Soziale Beeinträchtigungen: Der Ruf kann privat und beruflich leiden.

Finanzielle Verluste: Das Verfahren und eventuelle Schadensersatzforderungen sind häufige Begleiterscheinungen.

Um diese Auswirkungen zu reduzieren, sollten Sie sich so schnell wie möglich an mich wenden.

Die Leistungen der Jugendstrafverteidigerin

Eine umfassende Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens ist bei mir selbstverständlich. Ich bin von der ersten Beratung über die Ermittlung bis hin zur Hauptverhandlung für Sie da.

Folgende Leistungen bietet meine Kanzlei unter anderem:

  • Verteidigung bei jugendtypischen Delikten wie Diebstahl oder Betäubungsmittelvergehen
  • Individuelle Entwicklung von Verteidigungsstrategien unter Berücksichtigung der persönlichen Situation
  • kontinuierliche transparente Kommunikation mit dem Mandanten

Wichtige Informationen zum Ablauf der Mandatsbetreuung durch meine Kanzlei

In einem unverbindlichen Erstgespräch nehme ich Ihre persönlichen Daten und den konkreten Vorwurf auf. Wir sprechen über die vorhandenen Dokumente und die weitere Vorgehensweise. Im nächsten Schritt prüfe ich die Ermittlungsakte und analysiere die Beweislage, damit ich die optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten kann.

Im Folgenden sichte und bewerte ich Beweismittel und Zeugenaussagen und konsultiere Sachverständige, zum Beispiel aus den Bereichen Psychologie oder Rechtsmedizin. Mit einer sorgfältig durchdachten Verteidigung in der Hauptverhandlung verfolge ich das Ziel, Sie als Mandanten optimal zu entlasten.

Häufig gestellte Fragen zum Jugendstrafrecht

Was muss ich bei einer Vorladung oder einem Haftbefehl tun?

Machen Sie keine Aussagen, bevor Sie mit Ihrem Rechtsbeistand gesprochen haben. Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie sofort Kontakt zu meiner Kanzlei auf.

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Jugend- und dem allgemeinen Strafrecht?

Das Jugendstrafrecht setzt auf erzieherische Maßnahmen. Im allgemeinen Strafrecht steht hingegen die Bestrafung im Vordergrund.

Der Rechtsbeistand Ihres Vertrauens in Bielefeld

Als Rechtsanwältin für Jugendstrafrecht bringe ich mein fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung in jeden Fall ein. Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich bereits zahlreiche Jugendstrafverfahren begleitet, immer mit dem bestmöglichen Verfahrensausgang für den Mandanten im Blick.

Wenn Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchten, erreichen Sie die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Gerne stehe ich Ihnen kompetent und engagiert im Jugendstrafrecht zur Seite.

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