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Kompetenzen

Ermittlungsverfahren

Verteidigung bereits im frühen Stadium des Strafverfahrens, z. B. bei polizeilichen Vernehmungen, Hausdurchsuchungen oder Untersuchungshaft. Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder belastendes Material zu entkräften.

Hauptverfahren

Vertretung und Verteidigung vor Gericht während der Hauptverhandlung mit der richtigen Verteidigungsstrategie 

Berufung

Einlegen und Führen einer Berufung gegen erstinstanzliche Urteile vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht mit dem Ziel einer Milderung der Strafe oder Aufhebung des Urteils. 

Revision

Rechtsmittel gegen ein Urteil beim Bundesgerichtshof oder Oberlandesgericht zur Überprüfung auf Rechtsfehler. Hier stehen keine neuen Beweise im Vordergrund, sondern die korrekte Anwendung des Rechts. 

Untersuchungshaft

Verteidigung von Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden, insbesondere Prüfung der Haftgründe, Stellung von Haftprüfungs- und Haftbeschwerdeanträgen zur Freilassung des Mandanten. 

Strafvollstreckung

Beratung und Vertretung bei der Vollstreckung von Strafen, insbesondere in Bezug auf Strafaussetzung zur Bewährung, Erlass der Reststrafe oder Vollzugslockerungen. 

Nebenklage / Zeugenbeistand

Unterstützung und Vertretung von Opfern einer Straftat als Nebenklägerin im Strafverfahren sowie rechtlicher Beistand für Zeugen, um deren Rechte zu wahren und unzulässige Befragungen zu verhindern. 
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