Welche Aufgaben übernimmt die Anwältin für Strafrecht?
Werden Sie einer Straftat bezichtigt, sollten Sie so früh wie möglich eine Rechtsanwältin beauftragen, die Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite steht. Grundsätzlich haben Sie als Beschuldigter das Recht, die Aussage während des gesamten Strafverfahrens zu verweigern. Von Ihrem Schweigerecht sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben.
Ich bin Ihre Strafverteidigerin
Ein Pflichtverteidiger wird dem Angeklagten gestellt, wenn er noch keinen eigenen Anwalt berufen hat, ein Rechtsbeistand aber bereits erforderlich ist. Meine Aufgabe ist es, Sie in allen Bereichen und in jedem Verfahrensstadium zu beraten, Akteneinsicht zu erhalten, die optimale Verteidigungsstrategie aufzubauen und Sie vor Gericht zu verteidigen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ich Ihnen auch als Pflichtverteidigerin beigeordnet werden.
Was kostet eine Anwältin für Strafrecht?
Welche Anwaltskosten entstehen, kann ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, nach Überprüfung Ihrer Unterlagen mitteilen.
Wenden Sie sich an mich, wenn es um folgende Rechtsgebiete geht:
- Allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht (z:B.: Besitz von BtM, Anbau und Herstellen von BtM, Handeltreiben BtM, Einfuhr von BtM, etc)
- Kapitalstrafrecht (z.B. Mord, Totschlag, Raub oder Körperverletzung mit Todesfolge)
- Jugendstrafrecht (Verteidigung von Jugendlichen bei Delikten wie z.B. Diebstahl, Körperverletzung und BtM-Delikten)
- Sexualstrafrecht (Verteidigung bei sämtlichen Sexualdelikten wie z.B.: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Besitz von Kinderpornografie)
- Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption, Insolvenzstraftaten, Leistungsmissbrauch, Beitragsvorenthaltung, etc.)
- Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht / Compliance
- Nebenklage / Geschädigtenvertretung
- Zeugenbeistand
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Ludmilla Melcher LL.M. in Bielefeld ist für Sie da, wenn Ihnen eine der folgenden Straftaten vorgeworfen wird:
- Mord
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Sexualdelikt
- Drogendelikt
- Wirtschaftsdelikt
- Verleumdung
- Üble Nachrede
- Nötigung
- Schwere Brandstiftung
- Urkundenfälschung
- Bestechung
- Betrug
- Raub
- Geiselnahme
- Menschenhandel
Ihre Anwältin für Strafrecht informiert
Wichtige Fragen und Antworten zum Strafrecht:
Wer trägt die Kosten eines Strafverfahrens?
Bei einer Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Anwaltskosten. Wird der Angeklagte freigesprochen, gehen diese Kosten zu Lasten der Staatskasse.
Wer trägt die Beweislast im Strafverfahren?
Im Strafverfahren gilt der Grundsatz „in dubio pro reo“ – Im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft trägt die Beweislast und muss nachweisen, dass die Straftat begangen wurde. Das Gericht entscheidet auf Grundlage der vorliegenden Beweise, ob die Schuld des Täters zweifelsfrei erwiesen ist.
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat hat.
Muss einer Vorladung Folge geleistet werden?
Werden Sie als Beschuldigter von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, müssen Sie nicht erscheinen. Bei einer Ladung vor den Richter oder Staatsanwalt sind Sie jedoch dazu verpflichtet.
Rufen Sie an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht über das Kontaktformular, wenn Sie eine Strafverteidigerin brauchen.